1. CRA-Kongress 2011 in Bielefeld

 

Nachbetrachtung zum 1. CRA-Kongress 2011 in Bielefeld

Liebe KongressteilnehmerInnen, 

bei der Planung unseres Kongresses war es uns wichtig, aus der gemeindeorientierten Perspektive Vernetzung, Ressourcenorientierung und Interdisziplinarität in den Mittelpunkt zu stellen. 

Lange waren wir unsicher, ob wir damit die Bedarfe der KollegInnen vor Ort wirklich treffen werden. Die Resonanz der rund 370 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Tagung hat uns darin bestätigt, dass die Richtung stimmt. 

Am ersten Tag haben wir das Belohnungsprinzip aus neurobiologischen, therapeutisch-methodischen, ethischen und Versorgungsperspektiven beleuchtet und mit Frau BeckHerrn Lindenmeyer und Herrn Heinz z.T. auch kontrovers die Bedeutung von Belohnungen in der Suchtkrankenbehandlung diskutiert.Dabei wurde die Bedeutung von Verhaltensautomatismen Suchtkranker neben der Belohnungsabhängigkeit von Verhaltensmustern hervorgehoben. In den Workshops ging es um die Übersetzung des Belohnungsprinzips in verschiedene Praxisfelder. 

Am zweiten Tag haben wir mit Herrn KörkelFrau KunzHerrn Roozen und Herrn Schönthal überlegt, wie man unsere Klienten unterstützen kann, nicht gleich der ersten Versuchung nachzugeben, sondern abzuwarten, bis sich die wirklich wertvollen Ziele in Bereichen wie Arbeit, Familie und Gesundheit erreicht werden können. Herr Kunze hat uns zum Abschluss mögliche Finanzierungsoptionen bei der Implementation aufgezeigt. 

Wir haben von fast allen Kongressteilnehmern zur Gesamtveranstaltung und zu den meisten Beiträgen sehr positive Rückmeldungen erhalten. Es gab einzelne Beiträge, die auch etwas kritischer bewertet wurden. In der Summe fühlen wir uns ermutigt, dem »1. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie« einen zweiten folgen zu lassen.

Allen, die durch ihr Kommen und ihre Beiträge unseren Kongress bereichert haben und die zu der herzlichen Atmosphäre am Veranstaltungsort beigetragen haben, möchten wir noch einmal herzlich danken. 

Auf unserer Internetseite finden Sie den Großteil der Beiträge entweder als Powerpointdatei im pdf-Format oder als Manuskript. Die Hauptvorträge sind auch als Video verfügbar. Allen ReferentInnen danken wir dafür. 

Der Vorabendvortrag von Herrn Pongs ist wegen technischer Probleme nicht verfügbar. Wir verweisen hier auf das Buch von Armin Pongs unter dem gleichen Titel. Die auf der Tagung aufgenommen Fotos können Sie auf der Webseite aufrufen und dadurch die Tagung noch einmal nachklingen lassen. 

Aktuell schon verfügbare Arbeitsmaterialien insbesondere zu den Feldern Haftvermeidung und Arbeit stehen zum Download zur Verfügung. Wer schließlich unseren Verein näher kennen lernen, beitreten oder finanziell unterstützen möchte, findet Informationen in der Rubrik des Vereins. Wer an einer Ausbildung zum Counseler im Community Reinforcement Approach interessiert ist, findet die bestehenden Konditionen unter der Rubrik »Fortbildung«. 

So hoffen wir, mit Ihnen im Kontakt zu bleiben. Es würde uns freuen, Sie auch auf dem 2. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie wieder begrüßen zu dürfen. Wann und wo das stattfinden wird, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.

Vorträge 2011

Vortrag | Dr. Martin Reker

»Der Community Reinforcement Approach: 
Belohnung als Leitprinzip der Suchtkrankenbehandlung«

Dr. Martin Reker
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bethel 

Remterweg 69/71
33617 Bielefeld 

Tel.: 05 21 – 772 - 78651
E-Mail. an Dr. Martin Reker

Präsentation 01 als PDF zum Download

Präsentation 02 als PDF zum Download

 

Vortrag | Anne Beck

Anne Beck, Psychologin an der Charite in Berlin, berichtet auf dem 1. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie 2011 in Bethel von den neurobiologischen Prozessen, die Entscheidungen bei Suchtkranken repräsentieren.

Dipl.-Psych. Anne Beck

Department of Psychiatry and Psychotherapy

Charite - Universitätsmedizin Berlin 

Charitéplatz 1
10117 Berlin 

Tel.: 030 -  450 517-027
Fax: 030 - 450 517-944
E-Mail an Dipl.-Psych. Anne Beck

Präsentation als PDF zum Download

 
 

Vortrag | Johannes Lindenmeyer


»Belohnen als therapeutisches Prinzip:Eine methodenkritische Reflektion aus verhaltenstherapeutischer Perspektive«

 

Vortrag | Prof. Dr. med. Andreas Heinz

»Das Prinzip Belohnung zwischen Sinnstiftung und Dressur:
Zur ethischen Reflektion operanter Konditionierung«

Prof. Dr. med. Andreas Heinz

Direktor, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Charité - Universitätsmedizin Berlin Charitéplatz 1

10117 Berlin

Tel.: 030 - 45 05 17 - 001
Fax: 030 - 45 05 17 - 910
E-Mail an Prof. Dr. med. Andreas Hein

Präsentation als PDF zum Download

 

Vortrag | Joachim Körkel

Sobriety Sampling (Abstinenzkonto)


»Sobriety Sampling (Abstinenzkonto), kontrollierter Konsum oder warum man niemals nie sagen sollte: Zur Philosophie befristeter Abstinenz- und Konsumabsprachen«



 

Vortrag | Dr. med. Stephanie Kunz


Warum Antabus eine unentbehrliche Option ist.


»Warum Antabus für interdisziplinäre psychosoziale Therapiekonzepte mit Alkoholpatienten eine unentbehrliche Option ist«

Dr. med. Stephanie Kunz
Oberärztin der Abt. Abhängigkeitserkrankungen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bethel

Remterweg 69-71 
33617 Bielefeld

Tel.: 05 21 - 77 27 85 48
E-Mail an Dr. med. Stephanie Kunz

Präsentation als PDF zum Download

 

Vortrag | Ph.D. Hendrik G. Roozen


Nemexin und der CRA


»Nemexin und der Community Reinforcement Approach: Medikamentöser Schutzraum für Drogenpatienten auf der Suche nach sinnstiftenden Erfahrungen«



 

Vortrag | Johannes Schönthal


CRA und Außenorientierung


»Community Reinforcement Approach und Außenorientierung unter
stationären Bedingungen: Eine zeitgemäße Herausforderung« 

Johannes Schönthal
Leiter der Fachklinik Drogenhilfe Tübingen
Bebenhäuser Klosterhof 

Bebenhäuser Str. 17
72074 Tübingen 

Tel.: 0 70 71 – 92 66-11
Fax: 0 70 71 – 92 66-66
E-Mail an Johannes Schönthal

Präsentation als PDF zum Download

 

Vortrag | Heinrich Kunze

Zum Stellenwert des CRA


»Schlussbetrachtung: Zum Stellenwert des Community Reinforcement Approach als Perspektive der deutschen Suchthilfe«





Workshop i | Arbeitsfeld Arbeit

Ablauf Symposium Arbeit und Sucht 14.00 Uhr  Begrüßung und kurze Vorstellung der Inhalte (Daniel Müller)
14.10 Uhr  Lotsenprojekt Thüringen - Frank Hübner
14.45 Uhr  Einführung in die Kurzvorträge zum Thema:
                  Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme - Regina Butenschön15.00 Uhr  Kurzvorträge
             -     Hilfeplanerin/ Ambulante Wohnbetreuung
             -     Fallmanagerin/ Jobcenter Arbeit plus
             -     Klinische Sozialarbeit / Klient 15.45 Uhr  Pause
16.15 Uhr  Diskussion (Dr. Niels Pörksen)
16.50 Uhr  Resümee und Abschluss (Dr. Niels Pörksen)
17.00 Uhr  Ende des SymposiumsWenn die Navigation des Lebens versagt …
Lotsennetzwerk in Thüringen hilft Suchtkranken bei der Orientierung
Kennen Sie das auch? Sie sitzen im Auto, fahren (ohne Navigationsgerät) durch eine für Sie fremde Stadt und merken mit der Zeit, dass Sie sich im Kreis bewegen. Sie haben die Orientierung verloren und freuen sich über einen ortskundigen Menschen, der Sie aus dem Chaos hinausgeleiten kann. Suchtkranke Menschen bewegen sich manchmal sehr lange im Kreisverkehr, weil sie die Orientierung verloren haben und nicht wissen, welche Ausfahrt sie ansteuern sollen. In dieser Situation kann es hilfreich sein, einen »Steuermann« oder eine »Steuerfrau« zu finden, der oder die bei der Ortbestimmung mithilft und die jeweilige Person dabei unterstützt, die Route vom festgefahrenen Weg zu verlassen. In Thüringen gibt es für Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen zwar vielfältige Unterstützungsangebote zur Wiedergewinnung der Orientierung, jedoch haben immer noch viele Suchtkranke Hemmungen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und schaffen es auch nicht von allein, die Abhängigkeit zu überwinden. Der Kreisverkehr zwischen dem Zuhause und der Akutklinik, in der immer wieder Entzüge stattfinden, scheint keine Ausfahrten zu haben. Diese Lücke im Netzwerk erkennend griff die Suchtreferentin für Selbsthilfe des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V., Marina Knobloch, bereits 2008 die aus Brandenburg stammende Idee eines Lotsennetzwerkes auf und konzipierte ein Thüringer Modell. Der damalige Geschäftsführer der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V., Claus Niekrentz, unterstützte von Anfang an die Umsetzung seiner Idee in Thüringen. Wer oder was sind Lotsen? Lotsen sind Sucht erfahrene Menschen, die andere Suchtkranke oder deren Angehörige auf dem Weg aus der Sucht für eine bestimmte Zeit begleiten und ihnen dabei helfen, die »rettende Ausfahrt« aus dem Kreisverkehr oder das »rettende Ufer« auf stürmischer See zu erreichen. Lotsen sind Unterstützer, keine Retter. Sie sind freiwillig und überwiegend ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten mit dem Personal der Kliniken zusammen und beraten dort Patienten in der kritischen Anfangsphase unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt. Diese Phase ist vor allem deswegen problematisch, weil Alkohol-Rückfälle hier besonders oft vorkommen und dann z.B. den Weg in eine therapeutische Behandlung verbauen.  Aus einer Idee wurde Wirklichkeit. Mittlerweile begleiten 63 geschulte »Steuermänner und –frauen« als Lotsen in Thüringen ca. 33 Hilfe Suchende und schließen mit dem Netzwerk eine Lücke in der Versorgung Suchtkranker.

Unterstützung findet der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. bei der AOK PLUS in Thüringen und der Aktion Mensch, die unter anderem seit dem 1. April 2009 den Einsatz des Projektleiters, Frank Hübner, finanziert. Viel gibt es für ihn zu tun: Kliniken und Suchthilfeeinrichtungen für ein Netzwerk gewinnen, Lotsen finden, Schulungen und Praxisbegleitungen organisieren und durchführen, »Lotsenpflege« betreiben, Selbsthilfegruppen zum Mitmachen motivieren, Geldgeber gewinnen, die Öffentlichkeit informieren. Der Projektleiter ist für das Funktionieren des Netzwerkes verantwortlich. Das geht nur, wenn in ihm Lotsen tätig sind, die an ihrer Aufgabe wachsen und nicht zerbrechen. Das geht auch nur dann, wenn die agierenden Partner den Hilfe Suchenden im Blickfeld haben und nicht die scheinbare Konkurrenz, die dem anderen den Patienten wegnehmen will. Und schließlich geht es nur, wenn ein Projektleiter vorhanden ist. Die Förderung der Aktion Mensch läuft 2012 aus. Was dann? Das Netzwerk braucht einen Navigator, um es am Laufen zu halten.   Das Lotsennetzwerk in Thüringen ist erfolgreich: Es ist neben vielen anderen Hilfeeinrichtungen und –maßnahmen ein weiteres Angebot für Menschen, bei denen die »Navigation des Lebens« (vorübergehend)  versagt hat. Vielleicht benötigt der Akku nur ein wenig Energie, um wieder einen Empfang zum System herzustellen. Möglicherweise liegt die Störung aber auch im System selbst. Je früher diese Menschen erreicht werden, umso größer sind die Chancen, die Orientierung im Kreisverkehr wieder zu erlangen und rechtzeitig die Ausfahrt zu erwischen.  Dadurch können Unfälle bzw. Folgekrankheiten, die für die Betroffenen und Angehörigen viel Leid und für die Gesellschaft enorme Kosten verursachen, vermieden werden. Das Lotsennetzwerk nimmt niemandem Patienten oder Klienten weg, sondern erreicht neue, die dann in das Suchthilfesystem und die Suchtselbsthilfe aufgenommen werden können. Es unterstützt den Einzelnen dabei, sein Leben wieder selbst zu navigieren und ein Ziel anzusteuern. Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme - Regina Butenschön
In der Suchtkrankenhilfe stellt Arbeitslosigkeit ein dominierendes Problem dar, weil vielen Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen durch die Arbeitslosigkeit Struktur und Sinnstiftung im Alltag fehlt. Zugleich besteht bei der Arbeitsberatung und -vermittlung häufig das Problem, dass Suchtprobleme der Klienten erahnt oder gewusst werden, gleichzeitig aber wenig Möglichkeiten bestehen, den Umgang mit diesem Problem konstruktiv in die Arbeitsvermittlung einzubeziehen. Häufig wird das Suchtproblem zum entscheidenden Vermittlungshindernis.Im Workshop wird ein Kooperationskonzept vorgestellt, dass arbeitsmotivierte Klienten mit Suchtmittelproblematik adäquat in ihrem Wunsch, in das Arbeitsleben zurück zu finden, unterstützt. Gleichzeitig sollen die suchtspezifischen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, die die Menschen benötigen, um den Ansprüchen des Arbeitslebens genügen zu können.

Literaturhinweise:

Arbeitslosigkeit und Sucht
Dieter Henkel, Uwe Zemlin (Hrsg)
Ein Handbuch für Wissenschaft und Praxis CRA- Manual zur Behandlung von Alkoholabhängigkeit
Robert J. Meyers, Jane E. Smith
Erfolgreicher behandeln durch positive Verstärkung Handbuch Sucht und Arbeit
Arbeitshilfe für das Schnittstellenmanagement
Modellprojekt FAIRE
Frietsch/Holbach/Link (Hrsg)

 

Workshop II |

Arbeitsfeld Wohnen

Sucht und Wohnungslosigkeit - Dr. Theo Wessel

Suchtentwicklungen werden als Ursache, Folge und Verstärkung von Wohninstabilität und Wohnungslosigkeit dargestellt, bis zu 70% der Wohnungslosen haben Suchtprobleme. Diese Probleme werden subjektiv drängender erlebt als Wohnungslosigkeit. Auch sind die häufigsten Begleiterscheinungen von Substanzmissbrauch und -abhängigkeit im Zusammenhang mit psychiatrischen Störungen Wohninstabilität und Wohnungslosigkeit, die subjektiv erlebte Krankheitsbewältigung i.S. von Selbstmedikation ist hier zentrale Funktion des Suchtmittelgebrauchs. Abstinenz muss sich jetzt und künftig in Bezug auf eigene Lebensziele lohnen, z.B. die autonome Verfügung über eigenen Wohnraum. Es muss eine Lebensperspektive geben, die für den Einzelnen auch in der gedanklichen Konkretisierung attraktiv ist. Relevant sind dabei vor allem sozial wahrnehmbare Veränderungen, ein veränderter Umgang mit Suchtmitteln ist also nicht Selbstzweck oder Voraussetzung für Lebensveränderungen sondern gegebenenfalls unerlässliche Begleitbedingung. So stellt eine sichere und stabile Wohnsituation und die selbstbestimmte Teilhabe am Wohnungsmarkt einen zentralen Belohnungsaspekt im Zusammenhang mit dem CRA-Ansatz dar.Eine Bank ist kein zu Hause - Britta Lohmann

»Eine Bank ist kein zu Hause« mit diesem Leitsatz, versuchen wir mit den Menschen die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind eine neue Perspektive zu entwickeln. Ein Baustein ist das dezentrale, stationäre Einzelwohnen. Es ist ein großer Wunsch der Betroffenen wieder einen Weg in das bürgerliche Leben zu finden, eigener Wohnraum ist dabei ein wichtiges Element, soziale Schwierigkeiten, häufig verursacht durch eine Suchterkrankung, machen einen Weg zurück schwierig. Die Anmietung der Wohnung erfolgt durch den Träger und eine kontinuierliche Begleitung sollen den Weg ebenen, sind die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht, kann der Mensch die Wohnung übernehmen und in seinem Lebensraum bleiben.

 

Workshop VIII | Jessica Wagner (Berlin)

»Zur Diagnostik des fetalen Alkoholsyndroms im Erwachsenenalter«

Es soll zunächst ein Überblick über die Diagnostik Fetaler Alkoholspektrum-Störungen im Erwachsenenalter gegeben werden. Hierzu werden international verschiedene Diagnostik-Leitlinien und Diagnosesysteme verwendet. Diese sollen kurz erläutert und gegenübergestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem 4-Digit-Diagnostik Code zur Ermittlung der 4 Kernaspekte der Diagnostik: Wachstumsstörungen (Größe und Gewicht), Gesichtsauffälligkeiten, Strukturelle und funktionelle Auffälligkeiten des Zentralen Nervensystems, die Alkoholanamnese in Bezug auf die Schwangerschaft.

Im Anschluss an den Überblick soll die Anwendung anhand von Fallbeispielen in Gruppenarbeit weiter vertieft und im Plenum diskutiert werden. Dabei sollen auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Diagnostik im Kindesalter versus Erwachsenenalter sowie an die Diagnostik anschließende Empfehlungen herausgearbeitet werden. Die Möglichkeiten und Grenzen der Erhebung eines neuropsychologischen Profils bei Patienten soll anhand von Beispielen besprochen werden. Der Ablauf einer FASD-Ambulanz soll abschließend anhand unserer Erfahrungen in der FASD-Ambulanz im KEH vorgestellt und diskutiert werden. Zudem soll Raum für eigene Fragestellungen möglich sein. 

 

Workshop | Viktor Brakowski & Thomas Riediger

Arbeitsfeld Wohnen

Sucht und Wohnungslosigkeit - Dr. Theo Wessel

Suchtentwicklungen werden als Ursache, Folge und Verstärkung von Wohninstabilität und Wohnungslosigkeit dargestellt, bis zu 70% der Wohnungslosen haben Suchtprobleme. Diese Probleme werden subjektiv drängender erlebt als Wohnungslosigkeit. 

Auch sind die häufigsten Begleiterscheinungen von Substanzmissbrauch und -abhängigkeit im Zusammenhang mit psychiatrischen Störungen Wohninstabilität und Wohnungslosigkeit, die subjektiv erlebte Krankheitsbewältigung i.S. von Selbstmedikation ist hier zentrale Funktion des Suchtmittelgebrauchs. Abstinenz muss sich jetzt und künftig in Bezug auf eigene Lebensziele lohnen, z.B. die autonome Verfügung über eigenen Wohnraum. 

Es muss eine Lebensperspektive geben, die für den Einzelnen auch in der gedanklichen Konkretisierung attraktiv ist. Relevant sind dabei vor allem sozial wahrnehmbare Veränderungen, ein veränderter Umgang mit Suchtmitteln ist also nicht Selbstzweck oder Voraussetzung für Lebensveränderungen sondern gegebenenfalls unerlässliche Begleitbedingung. 

So stellt eine sichere und stabile Wohnsituation und die selbstbestimmte Teilhabe am Wohnungsmarkt einen zentralen Belohnungsaspekt im Zusammenhang mit dem CRA-Ansatz dar.

Eine Bank ist kein zu Hause - Britta Lohmann

»Eine Bank ist kein zu Hause« mit diesem Leitsatz, versuchen wir mit den Menschen die wohnungslos sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind eine neue Perspektive zu entwickeln. Ein Baustein ist das dezentrale, stationäre Einzelwohnen. Es ist ein großer Wunsch der Betroffenen wieder einen Weg in das bürgerliche Leben zu finden, eigener Wohnraum ist dabei ein wichtiges Element, soziale Schwierigkeiten, häufig verursacht durch eine Suchterkrankung, machen einen Weg zurück schwierig. 

Die Anmietung der Wohnung erfolgt durch den Träger und eine kontinuierliche Begleitung sollen den Weg ebenen, sind die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht, kann der Mensch die Wohnung übernehmen und in seinem Lebensraum bleiben.

 

Workshop |

Arbeitsfeld Führerschein

Im Rahmen der Abstinenzsicherung stellt der Führerscheinverlust mit den sich anschließenden Bemühungen um die Wiedererlangung des Führerscheins einen großen Motivator für die Klienten oder Patienten im Rahmen der Suchttherapie dar. Die Anstrengungsbereitschaft ist oft hoch, da Arbeit und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte insbesondere in ländlichen Gebieten an das Führen eines Kraftfahrzeuges gebunden sind. Auch wenn die Fremdmotivation hoch ist und die Auftraggeber oft Gerichte oder Führerscheinstellen sind, schaffen es viele, in der Zeit bis zur Wiedererlangung des Führerscheins abstinent zu bleiben. Das Verfahren und die MPU sind jedoch rechtlich eng gefasst und geben aus suchttherapeutischer Sicht nur begrenzten Spielraum. Eine enge Kooperation der Begutachtungsstellen, entsprechenden Selbsthilfegruppen oder auch geeigneten Kursanbietern zur MPU-Vorbereitung sollten als Ressourcen und Verstärker für die Therapieziele in den suchttherapeutischen Einrichtungen genutzt werden. In diesem Seminar werden die Chancen und Probleme der Kooperation unter besonderer Berücksichtigung des CRA dargestellt.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Darstellung der Voraussetzungen für die Wiedererlangung des Führerscheins und die Rahmenbedingungen der MPU aus gutachterlicher Sicht erläutert. Gerade an die so genannten »Abstinenzbelege« werden inzwischen in der MPU durch die 2. Auflage der Beurteilungskriterien strenge Anforderungen gestellt (CTU-Kriterien). Für die Betroffenen ist daher eine frühzeitige Informationsvermittung hilfreich, damit bereits die Zeit während der Therapie sinnvoll und ohne unnötige Zeitverluste genutzt werden kann. Es gibt erste und gute Modelle für eine intensivierte Zusammenarbeit in Deutschland. Das Symposion soll dazu anregen, solche Best Practice - Modelle auf eine Umsetzbarkeit in der eigenen Region und dem eigenen Setting zu überprüfen. Beiträge und Ideen der Teilnehmer sind willkommen. Wir freuen uns auf eine fruchtbare Diskussion.



 

Workshop |


Arbeitsfeld Haftvermeidung

Haftvermeidung
Die Erarbeitung einer Chance sich in Freiheit zu bewähren 
Ein therapeutisches Angebot, das unter Nutzung der bestehenden Kooperation zwischen dem Netzwerk Soziale Strafrechtspflege Bielefeld und der Forensischen Fachambulanz Bethel der JustizMöglichkeiten bietet, bei juristischen Entscheidungen durch therapeutisch sinnvolle Weisungen die Resozialisierung zu fördern.Iris Stahlhut, Richter Ralf Stoffregen, Dr. Bernhard MayrEinleitungIn der Begleitung unter Bewährung stehender Menschen entsteht nicht selten der Wunsch nach einer psychiatrischen Unterstützung. Sei es um eine in der Betreuung verunsichernde Problematik fachpsychiatrisch beurteilen zu lassen oder um bei schon gegebener Einschätzung einer psychiatrischen Erkrankung therapeutische Hilfe zu suchen. Gerade bei Suchterkrankungen ist die letztgenannte Situation häufig. Das mit Suchtmittelkonsum verbundene hohe Risiko erneuter Straffälligkeit ist allen in der Unterstützung straffällig gewordener Menschen als wiederholte zentrale Problematik bekannt. Dennoch bestehen wenige Möglichkeiten geeignete Hilfe in Anspruch zu nehmen. Neben den Bedenken der Betroffenen, sich zum Beispiel in therapeutischen Kontakt zu begeben, fehlt oftmals von medizinischer Seite ein adäquates Angebot, das unter anderem auch ausreichende juristische Kenntnisse vorhalten sollte. Psychiatrische Praxen fürchten um deren Ruf durch die Behandlung einer derartigen Klientel.Seit der Einführung forensischer Nachsorgeambulanzen besteht mit den gegebenen engen Kontakten zu den sozialen Diensten der Justiz (sDdJ) eine hervorragende Möglichkeit ein hierfür geeignetes therapeutisches Angebot zu nutzen bzw. ein Solches zu schaffen. Sie unterliegen auch nicht den oben beschriebenen Bedenken. Die Kooperation mit den sDdJ kann sich über die Klärung der Gesamtsituation und einer Beratung bis in die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes erstrecken. Dabei wird insbesondere Wert auf die juristischen und persönlichen Umstände gelegt. Gerade vor einer juristischen Entscheidung besteht eine erheblich höhere Motivation zu Veränderung, wenn hierdurch der positive Einfluss auf eine juristische Entscheidung möglich erscheint. Der erarbeitete Plan wird in Folgekontakten unterstützt und überprüft. Schließlich besteht direkt vor einer juristischen Entscheidung das Angebot, die erreichten Veränderungen in einer Bescheinigung darzustellen und sie somit in das laufende Verfahren einfließen zu lassen. Insbesondere werden dabei auch therapeutische Vorschläge konkret benannt, die mit dem Angeklagten zusammen erarbeitet wurden. Dadurch soll der Justiz die Möglichkeit eröffnet werden, mit therapeutisch erarbeiteten Vorschlägen durch sinnvolle Weisungen/ Auflagen Alternativen zu Haftstrafen prüfen zu können. Schließlich kann überlegt werden, ob schon primär seitens der Justiz ein derartiges Modell genutzt werden könnte. In unserem Symposium werden die für diese Überlegungen aus juristischer Sicht bestehenden Möglichkeiten und Grenzen dargestellt. In Bielefeld besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk Soziale Strafrechtspflege Bielefeld und der Forensischen Fachambulanz Bethel, die wir auch anhand eines Fallbeispieles aufzeigen werden. Wir hoffen durch das Zusammenspiel der genannten Institutionen mit der Justiz einen Weg für eine spezifische und damit auch wirksamere Beeinflussung psychisch u./o. suchtkranker und straffällig gewordener Menschen anbieten zu können. Therapeutisches Konzept Im Alltag einer Suchtambulanz kann man als Therapeut die herausragende Rolle einer tragenden Motivation für eine Veränderung des Suchtmittelgebrauchs tagtäglich beobachten. Diese Erfahrung erscheint jedem vor dem Hintergrund eigener Erlebnisse im Hinblick auf Veränderungen nichts Neues zu sein. Wer verändert in seinem Leben etwas, wenn er dazu nicht motiviert ist, sich nicht irgendetwas hierdurch zum Besseren wendet oder zumindest eine begründete Hoffnung hierauf besteht? Diese schon alte Erkenntnis wurde als ein zentraler Ansatz in modernen Suchttherapeutischen Konzepten aufgegriffen. In dem komplexen therapeutischen Konzept des Community Reinforcement Approach (CRA) ist dies eine zentrale Grundlage. Wenn auch eine wörtliche Übersetzung des CRA ins Deutsche (Verstärkende Interventionen im sozialen Umfeld) nicht einfach möglich ist, so betont dieser Ansatz die Bedeutung von im sozialem Umfeld ablaufenden Prozessen für die notwendige und gegebenenfalls therapeutisch zu erarbeitende Motivation. Hier lassen sich entsprechend der Anzahl vorstellbarer Lebenssituationen ebenso viele lohnende Motive vorstellen und nutzen. Eine ganz besondere Motivation stellt – wie alle im Umgang mit Angeklagten Erfahrenen wissen – das Leben in Freiheit dar. Durch diese Motivation wird zunächst das Erreichen von Abstinenz angestrebt. Die dann ohne Suchtmittelkonsum erlebten eigenen Fähigkeiten stehen zusammen mit den auch auftauchenden Problemen im Mittelpunkt der therapeutischen Bemühungen in dieser frühen Phase. In dieser ist oft eine stringentere und auch häufigere Unterstützung von verschiedenen Seiten notwendig. Mit zunehmender »eigener« Wirkung dieser Erlebnisse kann die Behandlung in einer weniger intensives Angebot übergehen. Mit der Veränderung der meist als unangenehm wahrgenommene initialen »Fremdmotivation« über das therapeutische Erarbeiten positiver Konsequenzen in eine für den Betroffenen lohnenswerte Situation (Eigenmotivation), entsteht ein viel höheres Potential für eine bleibende, nachhaltige Veränderung. Praktische Umsetzung       

Die Einführung von CRA in unserer Klinik ließ aus der Forensischen Ambulanzarbeit und meiner früheren Tätigkeit in unserer Suchtambulanz für Alkohol- und Medikamentenabhängige das Angebot der hier vorgestellten »Therapeutischen Beratung« entstehen. Häufig waren bereits bestehende Kontakte zu den sDdJ hierfür sehr hilfreich. In der Anamneseerhebung lag ein wichtiger Punkt in der Erfassung der juristischen Situation der Patienten. Mit Beachtung dieses Bereichs stellte es sich keineswegs selten heraus, dass viele Patienten aktuell deswegen therapeutische Hilfe suchten, weil sie über ein gegen sie laufendes Verfahren Kenntnis erhalten hatten. Für die anstehenden Kontakte zum Gericht wollten sie ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle bringen. Die angebotene medizinische Hilfe wurde mit dem Angebot der »therapeutischen Beratung« verknüpft. Die damit verbundene Perspektive war für viele interessant. Oftmals blieb für deren Nutzung aber entscheidend, ob die Patienten hierfür Hilfe erhielten. Zum Beispiel über deren Bewährungshelfer. Nach einer ambulanten oder stationären Entzugsbehandlung bzw. parallel hierzu erfolgte die Thematisierung der bestehenden Situation. Unter Anwendung von CRA-Modulen wurden Konsummuster analysiert und verdeutlicht. Nach dem Erreichen einer Abstinenz wurden sich hieraus ergebenden Konsequenzen und Möglichkeiten verdeutlicht und besprochen, Vor- und Nachteile abgewogen, die momentane Lebenszufriedenheit in verschiedenen Bereichen eingeschätzt und Veränderungsmöglichkeiten überlegt. Auch hierfür wurde auf CRA-Arbeitsblätter zurückgegriffen. Bei gegebener medizinischer Möglichkeit (abhängig von internistischen Erkrankungen) wurde den Patienten zur Abstinenzsicherung auf deren Wunsch eine Behandlung mit Antabus® (Disulfiram) angeboten. Die Behandlung mit diesem Medikament führt bei Alkoholkonsum zu sehr unangenehmen Nebenwirkungen, wodurch bei gegebener Motivation Rückfällen sehr effizient vorgebeugt werden kann. Einschränkend ist bei Konsum von vor allem hochprozentigem Alkohol die Entwicklung von möglicherweise vital-gefährdenden Symptomen zu berücksichtigen. Eine genaue Aufklärung des Patienten ist deshalb notwendig. Sehr bewährt hat sich die Verabreichung dieses Medikamentes durch eine nahe stehende, die Abstinenz unterstützende Person. Häufig ergab sich bei bestehenden Partnerschaften die jeweilige Partnerin als unterstützende Person. Unter Nutzung eines eingeübten Rituals wurde die Vergabe des Medikaments eine dadurch gemeinsam Aufgabe. Gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Verantwortung – wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen – wurden dadurch erlebt. Bei nicht bestehender Partnerschaft erhielt der Patient das Angebot der Unterstützung durch die Ambulanz oder andere hilfreiche Konstrukte.Die Patienten erhielten initial auch die Information über die Möglichkeit einer Bescheinigung ihrer Leistungen für das Gericht. Ihnen wurde unmissverständlich angekündigt, dass darin die gesamte Entwicklung einschließlich Planung und Umsetzung dargestellt würde. In dann schon unmittelbarer zeitlicher Nähe zu der Hauptverhandlung wurde die Bescheinigung erstellt. Ein wesentlicher Punkt stellte dabei das mit dem Patienten durchgeführte Erarbeiten von möglichen Weisungen dar. Durch sie sollte die Weiterführung des bislang erfolgreichen Weges unterstützt werden. Grundlage waren bisherige Erfahrungen. Die Vorschläge sollten einerseits den Patienten nicht überfordern, andererseits für das Gericht deutlich machen, dass der Angeklagte zu effektiven und überprüfbaren Veränderungen bereit ist. Sie wurden sowohl inhaltlich als auch auf die Möglichkeit deren Überprüfung gemeinsam mit den sDdJ abgestimmt. Hiermit sollte die Möglichkeit für das Gericht eröffnet werden, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu überprüfen. Die bislang geschilderten Abläufe nahmen unterschiedlich lange Zeiträume in Anspruch. Der primäre Verlauf, aber auch die Bereitschaft des Gerichts schon in dieser Phase bei auftauchenden Schwierigkeiten Spielräume zu ermöglichen, beeinflussten diese. Ergebnisse    Während meiner Tätigkeit in der oben genannten Ambulanz für Alkohol- und Medikamentenkonsum wünschten ca. 20 Patienten Unterstützung nach Unterbreitung des Angebots. Vereinzelt erfolgte zusätzlich auf Wunsch von Mitarbeitern der sDdJ eine Kontaktaufnahme für die Beurteilung einer auffälligen Symptomatik, die jedoch in keinem Fall als psychiatrische Erkrankung imponierte. Aus diesen Erstkontakten ergaben sich keine Weiterbehandlungen. Von niedergelassenen Therapeuten wurden zwei Pat. mit allgemeinpsychiatrischer Diagnose überwiesen, denen bei gegebener Vorbehandlung keine therapeutisch sinnvollen weiteren Angebote gemacht werden konnten. Die Therapeuten profitierten dabei von der gegebenen »zweiten Meinung«. Von den beratenen Patienten konnte die Hälfte ihre Planungen erfolgreich umsetzen und erhielt hierfür in der geschilderten Weise eine Bescheinigung für das Gericht. Sie wurden alle - trotz zuvor auch von den Mitarbeitern der sDdJ befürchteter Haftstrafe – zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Pat. erreichten alle – wenn auch trotz einiger Rückfälle - ihre Ziele und blieben mindestens über 1 Jahr, eventuell auch über mehr als 2 Jahre weiter straffrei. Inzwischen verlor ich zu den meisten dieser Patienten den Kontakt durch einen Wechsel meiner Arbeitsstelle. Zu einigen Patienten blieb der Kontakt erhalten. So behandle ich einen nach §64 StGB verurteilten Patienten bislang abstinent (Alkohol) weiter, die Unterbringung war infolge der vorgeschlagenen ambulanten Möglichkeiten zugleich zur Bewährung ausgesetzt worden. Ein weiterer Pat. blieb auch nach Absetzen von Antabus inzwischen über mehr als 3 Jahre abstinent und straffrei. Durch die in der Abstinenz erarbeiteten beziehungsweise wiedergefundenen persönlichen Fähigkeiten füllt der Patient inzwischen seine Rolle als Partner, Familienvater und leistungsfähiger Arbeitnehmer erfolgreich aus. Nach Wechsel meiner Arbeitsstelle in den Drogenbereich versuchte ich das erfolgreiche Angebot unter Fortsetzung der sich inzwischen etablierten Zusammenarbeit mit den sDdJ auch drogenabhängigen Patienten anzubieten. Die Erfahrungen mit inzwischen weit über 40 vorwiegend in Visiten auf der Drogenstation angesprochenen Patienten zeigten jedoch keine wesentliche Nutzung dieses Angebotes. Dabei bestanden gerade hierfür– zumindest aus unserer Perspektive – gut nutzbare Situationen, die auch schon mit uns offen thematisiert worden waren. Selbst durchaus persönlichere und als vertrauensvoll zu beschreibende Kontakte (die sich in anderen Situationen auch abbildeten) führten zu keiner Inanspruchnahme unserer Hilfe. Erfolgreicher gestalteten sich zwei Kontakte, die speziell für eine therapeutische Beratung über die sDdJ angebahnt und begleitet wurden. In dem Seminar werden wir hiervon berichten.

 



Workshop |

Arbeitsfeld Paarbehandlung

Nach Michael Lukas Moeller, einem bedeutsamen Pionier auf dem Gebiet der Paararbeit, istist die Erfüllung oder Nichterfüllung der zentralen Bindung der stärkste Faktor für unsere persönliche Gesundheit und/oder Krankheit. Dies gilt nachweislich auch für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die deutlich stabiler und nachhaltiger genesen können, wenn sie eine/n unterstützende/n Partnerin/Partner an ihrer Seite haben. 

Andersherum gilt ebenso, dass Konflikte in der Partnerschaft, wie sie bei Menschen mit einer Abhängigkeitsproblematik häufig und chronisch sind, zu Eskalationen im Konsumverhalten führen können und dass positive Veränderungen im Konsumverhalten ohne Verbesserungen in der Paarbeziehung  nur vorübergehend Bestand haben. 

Umso wichtiger erscheint es daher bei der Suche nach wirksamen positiven Verstärkern für Abstinenz, Betroffene zu unterstützen, vorhandene Paarbeziehungen möglichst von destruktiven Kräften zu befreien und in Bezug auf Lebensqualität und positive Energie zu stärken. Entsprechend bildet die CRA-Paartherapie im CRA-Gesamtkonzept einen zentralen Baustein. Sie ist handlungsorientiert und zeitlimitiert und so klar strukturiert und manualisiert, dass auch in der Paararbeit unerfahrene Therapeutinnen und Therapeuten rasch Berührungsängste abbauen und mit Freude in die Paartherapie einsteigen können. 

Der Workshop befasst sich mit dem Paradigmawechsel in der Paararbeit und vermittelt  die Grundlagen der CRA-Paartherapie, die Erarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes für ein beliebiges Paar, die Kunst des Verhandelns, ein Kommunikationstraining sowie ein Problemlösetraining für Paare in Therapie und Praxis. Dies geschieht so, dass interessierte Therapeutinnen und Therapeuten im Anschluss über erste Praxiserfahrungen und die notwendigen Arbeitsmaterialien verfügen, um diese dann zeitnah zur Anwendung bringen zu können. Zudem erfolgt eine kleine Selbsterinnerung daran, wie wir gute Energien in unsere Paarbeziehungen bringen können, auf dass nicht nur KlientInnen sondern auch CRA-TherapeutInnen noch mehr Freude in ihren Partnerschaften erleben!

 

Workshop |

Arbeitsfeld Sorgerecht

Suchthilfe, Justiz und Jugendhilfe –fördern durch fordern

14.00 Uhr - Stephanie Kunz: 
Wie lassen sich Sorgerecht als „positiver Verstärker“ im Rahmen des CRA – Ansatzes und Sicherung des Kindeswohls zusammen bringen? Die Sicht der Suchthilfe                      

14.20 Uhr - Wolfgang Raack: 
Sind die Ansätze von Familienrecht und Sozialmedizin kompatibel?
Wie ist der rechtliche Rahmen?
                  

14.45 Uhr - Anke Berkemeyer:
Das Prinzip Belohnung und die Sicherung des Kindeswohls – ein Widerspruch? Die Sicht der Jugendhilfe                     

15.10 Uhr - PAUSE

15.30 Uhr - Fallvorstellungen aus der Suchthilfe

  • Jana Wand: Projekt Kids &Co

  • Kornelia Fricke: Ambulante Rehabilitation

  • Andreas Rohrbach: CRA-Counseler

  • Diskussionen

17.00 Uhr - Ende des Symposiums

Abstracts zu den Kurzreferaten:

Stephanie Kunz: Wie lassen sich Sorgerecht als »positiver Verstärker« im Rahmen des CRA – Ansatzes und Sicherung des Kindeswohls zusammen bringen?  Die Sicht der Suchthilfe

In Deutschland leben über 2 Millionen Kinder und Jugendliche zusammen mit mindestens einem Elternteil, das an Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit leidet. Ca. 40.000 Kinder und Jugendliche leben in Familien, in denen ein oder beide Elternteile illegale Drogen konsumieren (Klein 2003). Kinder aus Familien mit süchtigen Eltern(-teilen) haben ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko, selbst abhängig zu werden. Die innerfamiliäre Dynamik ist bei einer häufig schwierigen sozialen und familiären Situation gekennzeichnet durch Vernachlässigung, Unberechenbarkeit, Instabilität, Konflikte und Gewalt. So werden Kinder alkoholkranker Eltern 2 – 6mal häufiger (körperlich, sexuell, seelisch) misshandelt (Dube et al. 2001). Dies führt dazu, dass Kinder alkoholkranker Eltern oft Verhaltensauffälligkeiten zeigen, wobei Mädchen eher zu internalisierenden Störungen (Ängsten, Depressionen, Selbstverletzungen, auffälligem Essverhalten), Jungen eher zu externalisierenden Störungen (Aggressivität, Gewalt, Dissozialität) neigen. Ausreichend belegt ist auch, dass für Kinder in suchtbelasteten Familien das Risiko, an einer psychischen Störung, insbesondere Angststörungen, Depressionen, antisozialen Persönlichkeits- und hyperkinetischen Störungen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen, zu erkranken, deutlich erhöht ist (Velleman 1992). 

Suchtkranke Eltern wollen in der Regel genauso gute Eltern sein wie nicht suchtkranke Eltern. Aufgrund eigener belastender Erfahrungen mit Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch in der Kindheit sowie einer hohen Komorbidität (40 – 60% leiden zusätzlich an psychiatrisch relevanten Störungen), einer in Folge des Substanzkonsums schwierigen sozialen (Armut, Verwahrlosung, Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit, fehlende soziale Unterstützung, Strafverfolgung) und familiären Situation (Belastung des Partners, alleinerziehende Eltern, häufige Partnerwechsel, Partnerschaftskonflikte/-gewalt) sind sie jedoch bei der Kindererziehung oft überfordert und zeigen niedrige Kompetenzüberzeugungen, ihrer Elternrolle gerecht zu werden (Kröger et al. 2006). 

Auf der anderen Seite sind die Familie, eine gute Partnerschaft und die Versorgung der Kinder für viele suchtkranke Eltern ein wichtiger Verstärker und Motivationsfaktor, an ihrem Suchtproblem etwas zu verändern. Bricht dieser Verstärker weg, weil sich der gesunde Partner trennt oder z.B. die Kinder aus der Familie genommen werden, verlieren Suchtkranke häufig den Mut und die Motivation, weiterzukämpfen. Verlust- und Schuldgefühle sowie das Gefühl, wieder in einem Punkt des Lebens gescheitert zu sein, einen Lebenssinn / -aufgabe verloren zu haben, führen häufig zu erneutem, dann oft auch exzessivem Konsum, »weil dann sowieso alles egal ist«. Mehrere Studien (Fuchs et al. 2008, Meier et al. 2004, Hasler et al. 2001) haben gezeigt, dass eine tatsächlich ausgeübte Elternrolle bei Suchtkranken bis zu einem gewissen Grad stabilisierend wirken kann.

Die Suchthilfe steht in dem Dilemma, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen überhaupt Hilfe aussucht und die Kontaktaufnahme zum Jugendamt, die als Eingriffsbehörde bei den Klienten häufig ein eher negatives Image hat, unter Umständen als Vertrauensbruch gewertet wird. Auf der anderen Seite muss das Wohlergehen des Kindes berücksichtigt werden. Mit Behandlungskonzepten wie dem CRA - bzw. dem CRA-FT - Ansatz, Paartherapie, Rehabilitationsbehandlung, Suchtberatung, Selbsthilfegruppen, u.a.  kann die Suchthilfe effektiv unterstützen. Um Verhaltensänderungen bei den Suchtkranken  erreichen zu können, müssen »Belohnungen« für die Klienten überschaubar und »messbar« sein, d.h. sie sollten Klarheit darüber haben, welche Vorraussetzungen sie erfüllen müssen, um den von der Jugendhilfe zum Schutz des Kindes geforderten Auflagen nachkommen zu können. Erfolgreiche Interventionen erfordern deshalb eine enge Zusammenarbeit von Sucht- und Jugendhilfe z.B. im Rahmen regelmäßiger gemeinsamer Hilfeplangespräche und setzen an mehreren Stellen (Suchtproblematik, Lebenssituation, Eltern-Kind-Beziehung) an.

Kontaktdaten:
Dr. med. Stephanie Kunz
Oberärztin der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Bethel
E-Mail: Stephanie.Kunz@evkb.de

Wolfgang Raack: Justiz und Jugendamt - fördern durch fordern - Bedingungen für ein Zusammenleben mit dem Kind

Die Aneinanderreihungen »Arbeitsplatz, Wohnung, Haftverschonung, Führerschein, Sorgerecht« als Verstärker im CRA - Konzept und »Misshandlung, Missbrauch, Suchtkrankheit und psychische Erkrankung« als Kindeswohlgefährdungen in der Jugendhilfe machen deutlich, dass einer Kooperation noch erhebliche Missverständnisse im Wege stehen.

Hier gilt es deutlich zu machen, dass Sorgerechts- und Umgangsrechtsentscheidungen jeweils nur Einzelfallentscheidungen sein können im Spannungsverhältnis von Kindeswohl und Elternrecht und ein Versprechen »wenn Du eine Therapie machst, bekommst Du Dein Kind zurück« nicht gegeben werden kann, das Prinzip Belohnung hier nicht gelten kann. Statt dessen findet der Patient beim Jugendamt im Rahmen seines Schutzauftrages, § 8a KJHG, Hilfsangebote, die eine erhebliche Kooperationsfähigkeit voraussetzen, andernfalls ihnen durch das Familiengericht durch Weisungen bis hin zu Sorgerechtseingriffen Verbindlichkeit verschafft wird, § 1666 BGB.

Eine differenzierte Sichtweise der unterschiedlichen Gefährdungstatbestände und zugleich gemeinsame Standards für die in der Jugendhilfe Beteiligten bietet das »Handbuch Kindeswohlsgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)« des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Jugendinstituts - http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm

Im Handbuch finden sich einzelne Beiträge zu den uns interessierenden Problemstellungen. Eine Kooperation wird allerdings systematisch zwar richtig aber nicht zielführend nur mit der Jugendpsychiatrie ausführlich beschrieben. Gleichwohl wird verschiedentlich auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit z.B. mit der Suchthilfe hingewiesen, wobei die Widerstände und beschränkte Handlungsfähigkeit der Klientel beklagt werden. Soweit die Hilfen für die Eltern über die Förderung des Kindeswohls hinausgehen, kommt allerdings das Betreuungsrecht ins Spiel, das die Rehabilitierung des Patienten im Blick hat. 

Kontaktdaten:
E-Mail: w.raack@online.de

Anke Berkemeyer: Was ist zu tun, wenn suchtkranke Erwachsene Kinder haben?

Sowohl Sucht- als auch Jugendhilfe beschäftigen sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Fragestellung, wie beide Systeme besser zum Wohle ihrer Patienten bzw. Klienten zusammenarbeiten können.

Unterschiedliche Aufträge, unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, unterschiedliche Haltungen machen die Zusammenarbeit nicht immer einfach.

Und kann das »Prinzip Belohnung« greifen, wenn insbesondere das Wohl der Kinder in einer Familie gefährdet scheint? 

Der Vortrag lenkt im ersten Schritt den Blick auf die Kinder in suchtbelasteten Familien und geht in einem zweiten Schritt auf die Aufgaben, Handlungsweisen und Handlungslogiken des Jugendamtes ein.

Zu guter Letzt nimmt er das Thema »Kooperation von Sucht- und Jugendhilfe«  in den Blick, in dem er einige Ansatzpunkte für eine gelungene Zusammenarbeit aufzeigt. 

Kontaktdaten:
Anke Berkemeyer
Jugendhilfeplanerin (insbesondere Teilfachplanung Hilfe zur Erziehung und Kinderschutz) im Amt für Jugend und Familie – Jugendamt der Stadt Bielefeld
Tel.: 0521-518459
E-Mail: anke.berkemeyer@bielefeld.de

 

Workshop |

rbeitsfeld Gesundheit

Das Symposium Gesundheit besteht aus 2 Workshops:
1. Thema: »Hepatitis C bei Opiatabhängigen«
2. Thema: »Insulinpflichtiger Diabetes mellitus« [zum Abstract]

Thema 1: Hepatitis C bei Opiatabhängigen
Diagnostizieren – motivieren – therapieren 

Hepatitis C ist eine langsam verlaufende potentiell tödliche Erkrankung mit hohen Durchseuchungsraten bei opiatabhängigen Menschen. Die komplexe Therapie dieser Patientengruppe mit hohem Anteil an psychiatrischen Komorbiditäten stellt das Hilfesystem sowohl der medizinischen als auch der psychosozialen Anbieter vor spezielle Herausforderungen. Eine enge Vernetzung ist unabdingbar für erfolgreiche Interventionen im Spannungsfeld zwischen der medizinischen Notwendigkeit der Therapie und des suchttherapeutischen Zieles der weitgehenden Stabilisierung der Patienten, um die erforderliche Adhärenz der Betroffenen zu erreichen. 

Die oft vorhandene Skepsis und die Angst der betroffenen Patienten vor Nebenwirkungen stellen hohe Anforderungen an die Motivationsarbeit der involvierten Institutionen. 

In dem Beitrag werden die Grundlagen der Diagnostik und Therapie der Hepatitis C dargestellt, die notwendigen Anforderungen an die »Stabilität« der Patienten für diese Behandlung werden diskutiert. Die Frage der Förderung der Motivation der Patienten, sich dieser Therapie zu unterziehen aber auch die Frage der Motivation der medizinischen Institutionen, sich dieser Patientengruppe anzunehmen, wird thematisiert. Anhand von Fallbeispielen werden diese Fragen verdeutlicht.

Thema 2: Insulinpflichtiger Diabetes mellitusSubstanzkonsum und insulinpflichtiger Diabetes mellitus

Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse stellen bei Menschen mit Alkoholproblemen eine wiederkehrende Folgeerkrankung dar. Zudem sind sowohl die Zuckererkrankung als auch die Abhängigkeitserkrankung so häufig, dass schon statistisch »Doppeldiagnosen« häufig sind. Die Verbindung von Substanzkonsum und insulinpflichtigem Diabetes wird dadurch kompliziert, dass die Insulintherapie des Diabetikers ein hohes Maß an Disziplin und Selbstkontrolle voraussetzt, während die Substanzabhängigkeit geradezu die »Krankheit der Disziplinlosigkeit« ist. 

Insofern haben sich die Vortragenden die Frage gestellt, in welcher Weise das CRA Konzept taugt, Suchtkranke mit Diabetes mellitus zu motivieren, Ihren Substanzkonsum der Gesundheit zu Liebe besser unter Kontrolle zu bringen. Oliver Dollase und Gerd Hövelmann sind als Ärzte in der Suchtmedizin selbst insulinpflichtige Diabetiker und führen in diese besondere Problemlage ein. Dabei zeigt sich, dass es mindestens so viele Schwierigkeiten wie Lösungsansätze gibt. 

Das Auditorium ist eingeladen, sich nach der Einführung ins Thema durch die ärztlichen Kollegen mit Gedanken zu machen, wie die geschilderte Doppelproblematik  therapeutisch angegangen werden kann.

 

Workshop |

Symposium CRAFT

Angehörige von Suchtkranken weisen eine erhöhte Rate stressbedingter Erkrankungen auf. Die Belastungen sind besonders gravierend, wenn der suchtkranke Angehörige keine aktuelle Änderungsmotivation aufweist, was bei der Mehrzahl der Betroffenen der Fall ist. Auf Grundlage des Co-Abhängigkeitskonzeptes wurde und wird Angehörigen vermittelt, keinen Einfluss auf das abhängige Verhalten ausüben zu können. 

Das bedeutet zugleich für Angehörige ohne Trennungsambitionen, vor einer chronisch belastenden Situation kapitulieren zu müssen. Es ist aber zugleich bekannt, dass Druck durch Angehörige bei vielen Alkoholabhängigen in Behandlungseinrichtungen einen entscheidenden Schritt dargestellt hat, eine Behandlungseinrichtung aufzusuchen. So ist es nur naheliegend, außerhalb des Hilfesystems wirksame Ressourcen in die Behandlung zu integrieren. 

Unter der Bezeichnung »Community Reinforcement and Family Training« CRAFT wurde in den USA ein individualisiertes, nicht-konfrontatives Behandlungskonzept für Angehörige von Suchtkranken entwickelt, das nach einer Meta-Analyse zu den wirksamsten Interventionsansätzen im Bereich der Suchtkrankenhilfe zählt und dessen Umsetzung im Aktionsplan Alkohol 2008 der DHS ausdrücklich empfohlen wird.

Angehörige gelten nach dem CRAFT-Ansatz als optimale Partner für die Suchtkrankenhilfe, da sie über ein profundes Wissen über den Substanzabhängigen, ein hohes Maß an Kontakt und meist einen ausgeprägten Leidensdruck verfügen.

Ziel der Intervention ist es, neben der Verbesserung der Lebensqualität der Angehörigen den Suchtkranken in eine Behandlung zu überführen. Dies erfolgt durch aktives Engagement der Angehörigen gegen Ende der Behandlung. Angehörige lernen während der Behandlung durch Veränderungen des eigenen Verhaltens und direkte Ansprache, für den Suchtmittelabhängigen den Verstärkerwert abstinenten Verhaltens gegenüber Konsumverhalten zu erhöhen. Hierfür werden Angehörige ermutigt, negative Konsequenzen des Suchtverhaltens nicht mehr abzumildern und vorhandene gesunde Verhaltensalternativen des Abhängigen gezielt zu verstärken. Die praktische Umsetzung wird mit den Angehörigen konkret geplant und in Rollenspielen eingeübt.

CRAFT ist ein Trainingsprogramm, welches in Einzelsitzungen folgende Inhalte behandelt: 

  • Motivierungsstrategien für Angehörige

  • Auslöser und Konsequenzen des Konsumverhalten verstehen

  • Funktionale Verhaltensanalyse

  • Gewaltpräventive Strategien

  • Verbesserung der kommunikativen Fertigkeiten

  • Nutzung positiver Verstärkung

  • Nutzung negativer Konsequenzen

  • Strategien zur Verbesserung der Lebensqualität des Angehörigen

  • Motivierung des suchtmittelabhängigen Angehörigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die einzelnen Bausteine werden dabei nicht statisch abgearbeitet, sondern entsprechend der individuellen Bedürfnisse durchgeführt. 

In dem Vortrag werden die einzelnen Bausteine des CRAFT-Ansatzes vorgestellt.